Kuratorium Pfahlbauten - Burgring 7, 1010 Wien
Tel.: +43 (0) 1 521 77 295, Email: info@pfahlbauten.at

Welterbeweihnachtswünsche

22. Dezember 2023

In wenigen Tagen ist Weihnachten und einen großen Wunsch hat uns das Christkindl - um im österreichischen Idiom zu bleiben - heuer schon fast erfüllt: Das UNESCO-Welterbe soll erstmals Eingang in das österreichische Denkmalschutzgesetz finden.

Die Welterbekonvention - das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt - wurde vor mehr als 30 Jahren, im Jahr 1992, von der Republik Österreich ratifiziert. Aufgrund ihres Charakters als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag hat die Konvention grundsätzlich universelle Gültigkeit und wirkt sich auf die gesamte österreichische Gesetzgebung aus. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass das Welterbe ohne konkrete Ausführungsgesetzgebung eher selten berücksichtigt wird und daher in Österreich im Sinne der Konvention nur unzureichend repräsentiert ist. Einer der naheliegendsten Orte, an dem man bei der legistischen Suche ansetzen könnte, ist beispielsweise das österreichische Denkmalschutzgesetz. Obwohl es seit 1992 bereits vier Novellierungen bzw. Novellen gegeben hat, findet sich dort aber bislang keine Spur.

Nach wiederholten Forderungen einer entsprechenden Verankerung in der österreichischen Gesetzgebung, nicht zuletzt aktuell 2023 durch das UNESCO-Welterbekomitee oder auch in einem parlamentarischen Entschließungsantrag 2021 aufgrund einer Empfehlung von ICOMOS, liegt nun endlich ein Entwurf für eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes vor, in dem das Welterbe mehrfach erwähnt und integriert wird. Insbesondere die neuen Paragraphen 13a und 13b sind ganz diesem Thema gewidmet. Sehr zu begrüßen ist auch, dass darin eine Zielbestimmung (§ 13a) formuliert wird, die darauf abzielt, das UNESCO-Welterbe auch in den Gesetzgebungs- und Vollzugsbereichen der Länder zu berücksichtigen, wie es in den Erläuterungen mit Bezug auf die Raumordnung, die Bauordnungen, den Landschafts- und Ortsbildschutz und den Naturschutz heißt.

So weit, so gut. Aus Sicht der täglichen Umsetzungspraxis im Welterbemanagement fehlen jedoch einige wichtige Dinge. An erster Stelle ist dies ein klarer Bezug auf den Outstanding Universal Value als Bewertungsgrundlage für Schutzmaßnahmen. Dieser außergewöhnliche universelle Wert erfordert eine sorgfältige Begründung, warum eine bestimmte Stätte - oder im Falle der prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen eine Reihe von Stätten, die sich über mehrere Länder erstrecken - für uns Menschen so wichtig ist, dass sie in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen werden kann. Anhand einiger zentraler Kriterien werden daher vergleichende Studien durchgeführt, Besonderheiten herausgearbeitet und auch die Integrität und Authentizität der nominierten Stätten dargestellt. All dies stellt die gut erarbeitete und wichtigste Grundlage für den Schutz der Stätten dar. Es ist daher völlig unverständlich, warum dies in Bezug auf die Welterbestätten nicht auch in das österreichische Denkmalschutzgesetz Eingang gefunden hat.

Aus unserer Erfahrung von mehr als zehn Jahren transnationaler Zusammenarbeit und den vielen Querschnittsmaterien - und das ist für viele, die in diesem Bereich arbeiten, auch ein zentraler Reiz dieser Arbeit - fehlt aber auch ein Hinweis auf die Vielschichtigkeit des Themas UNESCO-Welterbe. Vielleicht gehören Dinge wie Bildungsprogramme, Bürgerbeteiligung, forschungsbasierter Denkmalschutz und ganz allgemein die gesellschaftspolitische Wirkung des Welterbes nicht in ein Denkmalschutzgesetz. Umso wichtiger wäre es aus unserer Sicht, dass die Site-Managements als Akteure im Welterbemanagement genannt und einbezogen werden. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn das Bundesdenkmalamt stärker in die Prozesse eingebunden würde, auch auf koordinierender Ebene. Im Rahmen des Managements der Pfahlbauten als Welterbe gehören die Kolleg:innen in Klagenfurt, Linz und Wien sicher zu den wichtigsten Partner:innen und unsere Maßnahmenprogramme wie die denkmalgerechten Ankerbojen oder Überdeckungen zum Schutz der sensiblen Kulturschichten wären ohne die Unterstützung, Förderung und Genehmigung der Behörde gar nicht möglich. Es ist auch sehr wünschenswert, dass das Amt seine Expertise bei der Verankerung des Welterbes in anderen Gesetzesbereichen, insbesondere auf Länderebene, einbringt und so für einen besseren Schutz sorgt.

Ganz im Sinne des Mottos des Österreichischen Welterbetages muss man aber auch sagen: Welterbe ist mehr. Das Bundesdenkmalamt wird auch mit zusätzlichen Mitteln, wie sie derzeit im Gespräch sind, diese Fülle an Themen, die in ein Welterbe hineinspielen, nicht abdecken können. Deswegen plädieren wir für eine bessere Einbindung des Bundesdenkmalamtes bei gleichzeitiger Gesamtkoordination im Ministerium und vor allem auch für die Aufwertung des Welterbemanagements als Schnittstelle zu den unterschiedlichen Akteur:innen. Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, dass das zuständige Ministerium an vorderster Stelle in das Management eingebunden bleibt. Ein Welterbe braucht höchste Priorität und im Vergleich zu anderen Ländern, in denen die Ministerien erst im Nachhinein eingebunden werden, hat sich schon oft gezeigt, dass die derzeitige österreichische Verortung die Prozesse beschleunigt und effizienter macht. Die Verortung in den Ministerien ist auch ein Zeichen an die Zivilgesellschaft und die internationale Gemeinschaft, dass das Welterbe hohe Aufmerksamkeit genießt. Insbesondere im Zusammenspiel zwischen Ministerium, Bundesdenkmalamt und Welterbemanagement kann der Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit besser gewährleistet werden.

In diesem Sinne haben wir auch eine Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf verfasst. Alle Dokumente dazu sind auf der Website des österreichischen Parlaments zu finden und unsere Stellungnahme kann hier nachgelesen werden. Natürlich freuen wir uns auch über individuelle Unterstützungserklärungen.

Damit darf ich im Namen des gesamten Teams des Kuratorium Pfahlbauten uns und den zukünftigen Generationen einen umsichtigen Umgang mit unserem Kultur- und Naturerbe und den verehrten Leser:innen schöne Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2024 wünschen!

Cyril Dworsky ist der Geschäftsführer des Kuratoriums Pfahlbauten, dem nationalen Management des UNESCO-Welterbes "Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen".

1 von 11

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
Weitere Informationen zur Erhebung und Speicherung ihrer Daten können sie der Datenschutzerklärung entnehmen

Fördergeber

 
Das Kuratorium Pfahlbauten wurde im Jahr 2012 von Bund und Ländern ins Leben gerufen, um den österreichischen Teil des internationalen UNESCO-Welterbes „Prehistoric Pile Dwellings around the Alps“ stellvertretend für die Republik Österreich zu betreuen.

Die Fördergeber sind:

Partner und Sponsoren

   
Das UNESCO-Welterbe „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“ wird unterstützt durch: