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Welterbe
Die Auszeichnung eines Ortes als UNESCO-Weltkulturerbe stellt diesen unter den internationalen Schutz der UNESCO Welterbekonvention von 1972. Er wird Teil einer Reihe an Kultur- bzw. Naturerbestätten, deren Erhalt im gemeinsamen Interesse der Staatengemeinschaft dieser Erde liegt. Bei einem transnationalen, seriellen Welterbe wie den "Präshistorischen Pfahlbauten um die Alpen", an dem insgesamt sechs Länder beteiligt sind, ist die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg besonders wichtig. Diese ist innerhalb der ICG (International Coordination Group) organisiert.