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UNESCO-Welterbe
Förderung der internationalen Verständigung durch Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation.
Alle Welterbestätten haben eines gemeinsam, sie zeichnen sich durch einen außergewöhnlichen und universellen Wert aus. Das gilt sowohl für Kulturerbestätten wie Stonehenge als auch für Naturerbestätten wie das Great Barrier Reef.
Seit dem 1972 beschlossenen "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit" (Welterbekonvention) gibt es ein international anerkanntes Instrument zum Schutz des weltweiten Erbes.
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UNESCO Welterbe was ist das?
Eine kurze Einführung zur Geschichte und dem Konzept des UNESCO Welterbes
Das Kultur- und Naturerbe der Menschheit
Mit der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde 1972 das Prädikat „UNESCO-Welterbe“ geschaffen. Aktuell (04.2021) sind 1121 Stätten in die Welterbeliste eingetragen (869 Kulturerbe-, 213 Naturerbe-, 39 Gemischte Stätten in 167 Staaten). Entscheidend für das UNESCO-Welterbe ist der „Außergewöhnliche Universelle Wert“ (Outstanding Universal Value ‒ OUV). Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbekomitee. Der Welterbestatus an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz zu nationalen Schutzmechanismen dar.
Welterbe in Österreich
Die Österreichische UNESCO-Kommission zeigt auf ihrer Website alle Welterbestätten in Österreich.
Bis 2024 wurden aus Österreich zwölf Stätten in die Welterbeliste aufgenommen. Zusätzlich zu den Kriterien der "Einzigartigkeit" erfüllen sie auch die der "Authentizität" (bei Kulturstätten) bzw. der "Integrität" (bei Naturstätten). Die Aufnahme in die Welterbeliste ist neben einer Auszeichnung auch eine Verpflichtung: die Stätten müssen durch ein entsprechendes Management und nationale Schutzmaßnahmen für zukünftige Generationen erhalten werde.
Häufige Fragen zur UNESCO und zum WELTERBE
Die Geschichte der Welterbekonvention beginnt in Ägypten. Als in den 1960er Jahren der Assuan-Staudamm gebaut wurde, drohten die dreitausend Jahre alten Tempel von Abu Simbel bei einer Flutung im Wasser zu versinken. Die UNESCO rief deshalb am 8. März 1960 zu einer großen Hilfsaktion auf, um die Felsentempel an einer 65 Meter höheren Stelle wiederaufzubauen. 50 Staaten waren bereit, die finanziellen und technischen Mittel zu organisieren. In einer spektakulären Solidaritätsaktion wurden 80 Millionen US-Dollar gesammelt. Mit dem Geld wurden von 1963 bis 1968 die Felsentempel zerlegt, versetzt und wiederaufgebaut. Die damals einmalige Rettungsaktion machte deutlich: Es gibt Orte, deren Bedeutung so groß ist, dass sie ideell nicht alleine dem Staat gehören, auf dessen Territorium sie sich befinden. Verliert die Welt diese höchst wertvollen Güter durch Verfall oder Zerstörung, schmälert es das Erbe aller Völker. Deshalb verabschiedeten die Mitgliedstaaten der UNESCO 1972 das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" (Welterbekonvention), um Stätten von "außergewöhnlichem universellen Wert" zu schützen.
Es gibt zehn Kriterien für Welterbestätten, von denen mindestens eines erfüllt sein muss. Grundvoraussetzung ist, dass eine Stätte "von außergewöhnlichem universellen Wert" ist. Dieser (engl. outstanding universal value, kurz OUV) bildet den inhaltlichen Kern einer jeden Welterbestätte und definiert, inwiefern die jeweilige Stätte für die gesamte Menschheit von Bedeutung und somit schützens- und erhaltenswert ist.
Als Weltkulturerbe werden Stätten anerkannt, die "ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft" darstellen oder herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Architektur, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung haben.
Zum Weltnaturerbe zählen "überragende Naturerscheinungen", die außergewöhnliche Zeugnisse der Erdgeschichte und der Entwicklung des Lebens darstellen, sowie Naturlandschaften, die für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und zum Schutz bedrohter Arten globale Bedeutung haben.
In der Welterbekonvention werden drei internationale nichtstaatliche oder zwischenstaatliche Organisationen genannt, die das Welterbekomitee beraten. ICOMOS, IUCN und ICCROM sind Zusammenschlüsse von Fachexpert:innen, die Nominierungen evaluieren, technische Gutachten erstellen und internationale Beobachtungs- und Hilfsmissionen durchführen.
IUCN (International Union for Conservation of Nature) ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, die dem Welterbekomitee technische Gutachten von Naturgütern zur Verfügung stellt und über ihr weltweites Netz von Fachleuten Berichte über den Erhaltungszustand der aufgeführten Welterbestätten erstellt. Die IUCN mit ihren mehr als 1400 Mitgliedern wurde 1948 gegründet, hat ihren Sitz in Gland (Schweiz) und ist das beratende Gremium im Bereich Weltnaturerbe.
ICOMOS (International Council for Monuments and Sites, dt. Internationaler Rat für Denkmalpflege) stellt dem Welterbekomitee Bewertungen von Kulturgütern und gemischten Gütern zur Verfügung, die für die Eintragung in die Welterbeliste vorgeschlagen werden. Es handelt sich um eine internationale Nichtregierungsorganisation, die 1965 gegründet wurde und ein internationales Sekretariat in Paris unterhält. Im Rahmen von ICOMOS arbeiten 28 internationale wissenschaftliche Komitees, die sich mit Fragen des Erhalts und der Restaurierung von Kulturdenkmälern befassen.
ICCROM (International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property, dt. Internationale Zentrum für die Erforschung der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgütern), ist eine zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Rom, die 1956 gegründet wurde, um die Erhaltung aller Formen des kulturellen Erbes in allen Regionen der Welt zu fördern. Seine Aufgabe ist es, den Mitgliedstaaten die besten Instrumente, Kenntnisse, Fähigkeiten und Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, um ihr kulturelles Erbe in all seinen Formen zum Wohle aller Menschen zu erhalten. Durch ihre Arbeit trägt ICCROM zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit von Gemeinschaften bei.
Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich gegenüber der Völkergemeinschaft, einen Managementplan zum Schutz und Erhalt der auf ihrem Territorium liegenden Welterbestätten zu erstellen. Ziel ist es, Instrumente auszuarbeiten, mit denen die Zukunft des Welterbes nachhaltig und möglichst konfliktfrei gestaltet werden kann. Für die angemessene Erhaltung einer Stätte sollte außerdem eine ausreichende Pufferzone um die Stätte eingerichtet werden. Mithilfe dieser Grenzziehungen und der entsprechenden Zuweisung an verantwortliche Behörden soll der "außergewöhnliche universelle Wert" einer Stätte unter anderem vor baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen gesichert werden. Darüber hinaus berichten die Staaten alle sechs Jahre über den Zustand ihrer Welterbestätten.
Die UNESCO weist auf Missstände hin und macht die internationale Öffentlichkeit auf die Gefährdung einer Stätte aufmerksam. In Konfliktfällen, etwa bei Zerstörung oder Plünderung einer Welterbestätte, alarmiert die UNESCO die Weltgemeinschaft und setzt sich für Lösungen auf dem diplomatischen Weg ein. Sie nutzt ihre Expertennetzwerke und Partner zur Dokumentation der konkreten Vorgänge und der entstandenen Schäden. Der Einsatz der UNESCO hat bereits dazu geführt, dass Entscheidungsträger auf höchster Ebene den Schutz von Kulturstätten als humanitäres Sicherheitsthema aufgegriffen haben. Das betrifft vor allem vom Krieg bedrohte Welterbestätten.
Die Welterbekonvention sieht nur eine Möglichkeit der Sanktion vor: Ist eine Stätte durch Verfall oder Missmanagement gefährdet, kann das Welterbekomitee nach sorgfältiger Prüfung und Beratung mit dem betroffenen Staat entscheiden, diese in die "Liste des gefährdeten Welterbes" einzutragen. Mit der Aufnahme in die "Rote Liste" soll die Völkergemeinschaft zu verstärkter Unterstützung des betroffenen Staates bei der Erhaltung der Welterbestätte bewegt werden. Sollte sich am Zustand der bedrohten Welterbestätte nichts ändern und ihr außergewöhnlicher universeller Wert verloren gehen, kann im extremen Fall die Welterbestätte auch von der Welterbeliste gestrichen werden.
Die Aufnahme in die Welterbeliste ist in der Regel nicht mit finanzieller Unterstützung verbunden. Es gibt jedoch den UNESCO-Welterbefonds mit jährlich etwa vier Millionen Euro. Der Fonds wird vorwiegend aus Mitteln der Unterzeichnerstaaten finanziert und kommt besonders ärmeren Ländern zugute. Die UNESCO bemüht sich auch um andere Quellen, wie zum Beispiel Spenden, und fördert die Kooperation der Vertragsstaaten durch Welterbe-Partnerschaften (zum Beispiel den Netherlands Funds-in-Trust https://whc.unesco.org/en/nfit). Einige Staaten haben nationale Förderprogramme eingerichtet.
Die Welterbeliste ist vorrangig ein Instrument der Völkerverständigung und der internationalen Zusammenarbeit. Gleichzeitig ist der "Ritterschlag" zum Welterbe ein besonderer Prestigegewinn. Welterbestätten sind touristische Anziehungspunkte erster Qualität. Für die Tourismuswerbung hat der Welterbetitel damit eine wichtige Bedeutung.
Die UNESCO will die völkerverbindenden Ziele stärker betonen. Vor allem Länder, die bisher in der Welterbeliste unterrepräsentiert sind, sollen international besser unterstützt werden. Grenzüberschreitende Welterbestätten sollen stärker gefördert sowie Kulturlandschaften und Industriedenkmäler berücksichtigt werden. Die Herausforderungen sind weltweit insgesamt komplex: Kriege und gewaltsam ausgetragene Konflikte, Naturkatastrophen und Klimawandel, Migration und ungeplantes Städtewachstum erfordern nachhaltige Lösungen für die Welterbestätten. Bereits in einer 2007 veröffentlichten Studie des UNESCO-Welterbezentrums wurde nachgewiesen, dass sich der Klimawandel stetig auf die Welterbestätten auswirkt. Naturdenkmäler sind davon ebenso betroffen wie archäologische Fundstätten und historische Bauwerke. So ergeben sich Risiken für Kulturerbestätten wie Venedig aus dem steigenden Meeresspiegel, und starke Regenfälle und Temperaturschwankungen nagen an der Substanz der Tempel von Hagar Qim in Malta. Gleichzeitig gefährdet der Massentourismus empfindliche Ökosysteme wie die Galapagos-Inseln. Berichte über den Erhaltungszustand von Welterbestätten werden jährlich auf der Sitzung des Welterbekomitees diskutiert. Außerdem koordiniert das Welterbezentrum der UNESCO zahlreiche internationale Projekte zum nachhaltigen Schutz der Welterbestätten.